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Überprüfung Ihrer Heizöllagerung durch zugelassene Sachverständige (Prüfpflicht)
Bestimmte Heizöllagerungen müssen von zugelassenen Sachverständigen überprüft werden.
Diese Prüfpflicht richtet sich nach dem Gefährdungspotenzial der Heizöllagerung, das wiederum vom Aufstellungsort und vom maßgebenden Rauminhalt der Anlage abhängig ist.
Ob Ihre Heizöllagerung prüfpflichtig ist, können Sie unter der Rubrik „Weitere Informationen“ auf dieser Seite abrufen.
Ansprechpersonen:
Name
Telefon
Telefax
E-Mail
Herr
Keilbach
Sachbearbeiter
09371 501-291
09371 501-79290
Herr
Kugler
Sachbearbeiter
09371 501-288
09371 501-79286
Frau
Seyfried
Sachbearbeiterin
09371 501-287
09371 501-79286
Herr
Winkel
Sachbearbeiter
09371 501-290
09371 501-79290
Merkblätter:
Heizöllagerung - Prüfpflicht für Heizölverbraucheranlagen
Wasserrecht - Sachverständige nach § 52 der Anlagenverordnung AwSV (Auszug)
Heizöllagerung / Wassergefährdende Stoffe: Adressen von amtlich zugelassenen Sachverständigen, die im Landkreis Miltenberg tätig sind
Links:
Heizöllagerung - Anlagenprüfung durch Sachverständige (§ 19 VAwS)
Internetangebot des Bayerischen Landesamts für Umwelt zum Thema Anlagenprüfung durch Sachverständige
Informationen des BayernPortals:
Wassergefährdende Stoffe; Anzeige über den Umgang und die Lagerung
Programm BEN - Nieder- schlagswassereinleitungen
Überschwemmungsgefährdete Gebiete
Hochwassernachrichtendienst
Kartendienst Gewässerbewirtschaftung
Bodeninformationssystem Bayern
Badegewässer
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